AGB’s
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters
Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Parken
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Campingplatzes
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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters
Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte unterwirft sich der Erwerber und Eintrittskartenbesitzer
den nachfolgenden Vertragsbedingungen des Veranstalters :
1. Das Recht , den Einlass aus wichtigem Grund zu verwehren , bleibt dem Veranstalter gegen Erstattung des Nennwertes der Eintrittkarte, vorbehalten.
2. Der Veranstalter hat keinen Einfluss auf Gestaltung, Länge, Inhalt und Lautstärke der Jeweiligen Musikdarbietung . In der Bühnennähe, im Ein- und Ausgangsbereich kann es durch Gedränge zu Kreislaufschwächen und Quetschungen kommen, für die der Veranstalter keine Haftung übernimmt.
3. Bei dieser Musikveranstaltung kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Eine unmittelbare Nähe zu den Lautsprecherboxen ist zu vermeiden. Es wird empfohlen Ohrenstöpsel zu tragen.
4. Jugendliche von 10 -16 Jahren haben nur in Begleitung eines Erziehungsbeauftragten mit gültigem und unterschriebenem Erziehungsbeauftragungsformular Zutritt. Das gleiche gilt für Jugendliche von 16-18 Jahren, die nach 24 Uhr auf dem Veranstaltungsgelände bleiben möchten. Säuglingen und Kleinkindern bis einschließlich dem 6. Lebensjahr ist der Zutritt zum Veranstaltungsgelände nicht gestattet.
5. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, dessen gesetzliche Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt. Haftungsansprüche sind begrenzt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
6. Das Mitbringen von Glasbehältern, Flaschen, Plastikflaschen, Dosen, Plastikkanistern, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln sowie Waffen ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis vom Festivalgelände. Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, Leibesvisitationen vorzunehmen. Tetrapacks mit nichtalkoholischem Inhalt sind in verbraucherüblichen Mengen auf dem Gelände erlaubt.
7.Das Mitbringen von Tonbandgeräten, Film- und Videokameras ist grundsätzlich nicht gestattet. Ton-, Film- und Videoaufnahmen, auch für den privaten Gebrauch, sind grundsätzlich untersagt.
8. Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb der Eintrittskarte ausschließlich zwischen dem Erwerber und Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande.
9. Zurücknahme der Eintrittskarte nur bei Absage der Veranstaltung. Es wird nur der Nennwert der Eintrittskarte erstattet.
10.sDer Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen. Rückerstattungsanspruch aus oben genanntem Grund auf den Nennwert der Eintrittskarte besteht nur bis zum Veranstaltungsbeginn.
11. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern.
12. Zurücknahme der Eintrittskarte nur bei Absage der Veranstaltung. Es wird nur der Nennwert der Eintrittskarte erstattet.
13. Der Käufer ist für die Anreise zu der Veranstaltung selbst verantwortlich und parkt sein Fahrzeug auf eigene Gefahr.
14. Der Veranstalter haftet nicht für verloren gegangenes oder gestohlenes Eigentum.
15. Der Erwerb von Eintrittskarten zwecks Weiterverkauf ist generell untersagt. Diese Eintrittskarte ist nach ihrer Entwertung nicht mehr übertragbar.
16. Das Campen beim Veranstaltungsort ist nur auf den als Campingplatz ausgewiesenem Platz genehmigt. Den hierfür abgestellten Ordnungskräften ist unbedingt Folge zu leisten. Es besteht kein Anspruch auf Ueberlassung eines bestimmten Park- und/oder Campingplatzes. Das befahren und parken auf dem Campingplatz ist untersagt. Das eigenmächtige Anlegen von Feuerstellen auf den Camping- und Parkplätzen ist wegen der daraus resultierenden Brandgefahr untersagt.
Das Campen auf den umliegenden Wiesen bzw. Privatgeländen ist untersagt. Bei Zuwiderhandlungen muss mit Anzeige der jeweiligen Besitzer gerechnet werden. Wir verweisen auf unsere Camping AGBs.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Parken :
Beim Parken beachten Sie bitte die Hinweise der Ordnungskräfte.
Der Käufer ist für die Anreise zu der Veranstaltung selbst verantwortlich und parkt sein Fahrzeug auf eigene Gefahr.
Der Veranstalter ist nicht für verloren gegangene oder gestohlene Sachen verantwortlich.
Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, dessen gesetzliche Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
Das Parken beim Veranstaltungsort ist nur auf den als Parkplatz ausgewiesenen Flächen genehmigt. Den hierfür abgestellten Ordnungskräften ist unbedingt Folge zu leisten. Es besteht kein Anspruch auf Überlassung eines bestimmten Park- und/oder Campingplatzes. Das eigenmächtige Anlegen von Feuerstellen auf den Parkplätzen ist wegen der daraus resultierenden Brandgefahr untersagt.
Das Parken auf den umliegenden Wiesen bzw. Privatgeländen ist untersagt. Bei Zuwiderhandlungen muss mit Anzeige der jeweiligen Besitzer gerechnet werden. Wir verweisen auf unsere AGBs.
Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, dessen gesetzliche Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt vorbehalten.
Mit dem Veranstalter ist kein Verwahr- oder Bewachungsauftrag abgeschlossen. Die Benutzung des Parkplatzes geschieht auf eigene Gefahr. Die Parkgebühr ist lediglich das Entgelt für den Platz auf dem das Fahrzeug abgestellt werden kann. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch andere Fahrzeuge, andere Besucher oder sonstige Dritte entstehen. Der Benutzer hat sein Fahrzeug so abzustellen, daß eine Behinderung anderer Benutzer ausgeschlossen ist und eine Zufahrt zu den Flucht- und Rettungswegen und sanitären Anlagen jederzeit möglich ist. Beachtet der Benutzer diese Vorschriften nicht, so ist der Veranstalter berechtigt, falsch abgestellte Fahrzeuge durch geeignete Maßnahmen auf Kosten und Risiko des Benutzers umzustellen.
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Allgemeine Geschäftsbedingung für die Benutzung des Campingplatzes:
Die Öffnungszeiten des Campingplatzes sind von Donnerstag, 10.05.07, 17 Uhr bis Montag 14.05.07 12 Uhr. Die Müllentsorgung hat bis Montag, den 14.05.2007 spätestens 10.00 Uhr zu erfolgen. Danach entfällt jeglicher Anspruch auf das Müllpfand.
Es besteht kein Anspruch auf Überlassung eines oder eines bestimmten Campingplatzes. Eine verbindliche Zuteilung von Campingplätzen erfolgt durch das Ordnungspersonal des Veranstalters im Rahmen des zur Verfügung stehenden Platzangebotes.
Jeder Besucher, der sich auf dem Festivalgelände aufhält, zu welchem auch die Park- und Campingplätze gehören, muß über eine gültige Zugangsberechtigung in Form eines Festivaltickets und angelegtem Festivalarmband verfügen. Verliert Ihr das Armband, so dürfen Euch die Ordnungskräfte vom Gelände verweisen !
Das Campen ist ausdrücklich nur auf der ausgewiesenen Fläche erlaubt. Wildcampen ist verboten!
Auf der Campingfläche haben nur Festivalbesucher mit gültiger Festivaleintrittskarte Zutritt. Nach Entrichtung des Müllpfands erhält der Benutzer ein spezielles Camping-Armband. Nur mit diesem ist der Zutritt zum Campinggelände gestattet.
Die Benutzung der auf dem Campingplatz aufgestellten Dixies ist kostenlos. Es stehen Duschen gegen ein geringes Entgelt zur Verfügung.
Offenes Feuer ist nicht gestattet. Bei extrem trockener Witterung behalten wir uns in enger Absprache mit den zuständigen Behörden wegen der Brandgefahr vor, grillen, auch Gaskocher und ähnliches, generell zu untersagen.
Der Verkauf und das Anbieten von Waren (auch Lebens- und Genußmittel) aller Art ist auf dem Campingplatz strikt untersagt.
Der Betrieb von Geräten zur Musikwiedergabe ist in der Zeit zwischen 01.00 Uhr und 8.00 Uhr untersagt.
Mit dem Veranstalter ist kein Verwahr- oder Bewachungsauftrag abgeschlossen. Die Benutzung des Campingplatzes geschieht auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch andere Fahrzeuge, andere Besucher oder sonstige Dritte entstehen. Der Benutzer hat sein Zelt so aufzubauen, daß eine Behinderung anderer Benutzer ausgeschlossen ist und eine Zufahrt zu den sanitären Anlagen und Rettungs-/Fluchtwegen jederzeit möglich ist. Das parken auf dem Campinggelände ist nicht gestattet.
Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, dessen gesetzliche Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
Der Campingplatz ist sauber zu verlassen. Müll ist in die zur Verfügung gestellten Müllsäcke zu entsorgen. Bei Zuwiderhandlung wird die Müllentsorgung den entsprechenden Verursachern in Rechnung gestellt.
Für die Müllsäcke wird vorab ein Pfand erhoben. Bei gesäubertem Platz und anschließender Rückgabe des Restmülls an der Rückgabestelle wird nach Rückgabe von einem gefüllten Müllsack und einer Platzkontrolle das Müllpfand in voller Höhe zurückerstattet. Den Anweisungen des Personals ist hierbei Folge zu leisten.
